Jugendleistungsprüfung:
- Allgemeines:
- wird von jedem nur einmalig abgelegt
- Mindestalter am Abnahmetag ist das vollendete 14. Lebensjahr
- Möglichkeit zur Abnahme 1 x jährlich beim Kreisfeuerwehrjugendtag (meistens im September) -> Einladung erfolgt durch KBM Jugend
Wissenstest - Neu ab 2026:
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- Mindestalter: 12 Jahre
- Höchstalter: das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Umtausch der bisherigen Urkunde (alte Stufe 4) in ein Abzeichen Gold-Blau (neue Stufe 4) ist nicht vorgesehen!
- Abnahme erfolgt durch den zuständigen Gebiets-KBM
Link zu den Übungsunterlagen: Feuerwehr-Lernbar Bayern
Jugendflamme:
- wird grundsätzlich nicht vom Landkreis angeboten -> Informationen sind beim KBM Jugend einzuholen